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Neues Rundschreiben zur QS-RL

Der LA RöV hat in seiner Sitzung am 6. Mai 2015 weitere Festlegungen zur Anwendung der QS-Richtlinie getroffen.

Das Rundschreiben kann zum Beispiel beim forum-roev heruntergeladen werden. Im Vergleich zum Rundschreiben von November haben sich ein paar Ergänzungen und Klarstellungen ergeben.

Ein wichtiger Punkt ist, dass beim Austausch von Bildwiedergabegeräten nach dem 1. Mai 2015 jetzt auf jeden Fall eine neue Abnahmeprüfung nach DIN 6868-157 erforderlich ist.

C-Bogengeräte, bei denen keine digitalen Testbilder eingespeist werden können, können jetzt auch nach dem 30. Juni 2018 betrieben werden, wenn eine Abnahmeprüfung nach DIN V 6868-57 durchgeführt wird. Nach dem 1. Januar 2025 dürfen sie dann nur noch betrieben werden, wenn eine Abnahmeprüfung nach DIN 6868-157 durchgeführt wird.

Auch ortsfeste Aufnahme- und Durchleuchtungseinrichtungen einschließlich des "zur Systemkonfiguration gehörenden Befundmonitors" bei denen keine Testbilder nach DIN 6868-157 eingespeist werden können oder die nicht an die DICOM-Kennlinie anpassbar sind dürfen bis 30. Juni 2018 erstmalig in Betrieb genommen werden, wobei die Abnahmeprüfungen nach DIN V 6868-57 durchgeführt werden. Diese Geräte dürfen dann bis zum 1. Januar 2025 betrieben werden, falls sie nicht neu nach DIN 6868-157 abgenommen werden.