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DIN 6868-157: Die neuen Raumklassen erklärt

Nachdem wir bereits kurz die Neuerungen der neuen Norm DIN-6868-157: "Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben - Teil 157: Abnahme- und Konstanzprüfung nach RöV an Bildwiedergabesystemen in ihrer Umgebung" in einer Übersicht vorgestellt haben, möchten wir diese Artikel-Reihe fortsetzen und Ihnen mehr Details zu den Raumklassen erläutern.

Raumklassen-Konzept

Das neue Raumklassen-Konzept beschreibt den Einsatzzweck und die Umgebung von Bildwiedergabesystemen. Je nach Tätigkeit sind so verschiedene Mindestanforderungen an ein Bildwiedergabegerät gestellt. Dabei wird aber nicht nur der Tätigkeitsbereich berücksichtigt, sondern auch das Umgebungslicht, das die Bildqualität eines Monitors beeinflusst.

Befundung und Betrachtung

Die Norm unterscheidet die zwei Klassifikationen "Befundung" und "Betrachtung".
Bildwiedergabesysteme, an denen im Rahmen der bildgebenden Diagnostik Beurteilungen getroffen werden und bei denen therapiereleveante Entscheidungen gefällt werden, fallen in die Kategorie "Bildwiedergabesystem mit Befundungsqualität". Monitore, die genutzt werden, um bereits bekannte und beurteilte Befunde nachzuvollziehen, fallen in die Kategorie "Bildwiedergabesystem mit Betrachtungsqualität". Diese Klassifizierung ist deshalb grundlegend, da die Norm für Betrachtungs-Monitore keine volle Abnahmeprüfung und Konstanzprüfung vorschreibt, sondern lediglich eine visuelle Prüfung vor der ersten Verwendung.

Raumklassen im Detail

Die folgende Tabelle aus der Norm (DIN 6868-157, Tabelle 1) legt fest, welche Tätigkeiten an einem Bildwiedergabegerät durchgeführt werden dürfen, abhängig von der vorherrschenden Beleuchtungsstärke in einem Raum.

Raum- klasse Raum Tätigkeit Klassifikation des BWS Beleuchtungs- stärke (lx)
RK1 Befundungsraum Überwiegende Beurteilung von Radiographien und Schnittbilddatensätzen Befundungsqualität ≤ 50
RK2 Untersuchungsräume mit sofortiger Befundung Ärztliche Tätigkeiten im Untersuchungsraum, bei denen therapierelevante Entscheidungen gefällt werden und infolgedessen das Bildwiedergabesystem eine für die Befundung ausreichende Bildqualität anbieten muss (typischerweise bei Niedrigkontrastobjekten). Befundungsqualität ≤ 100
RK3 Räume zum Führen der Untersuchung Tätigkeiten, bei denen mittels des Dialogmonitors die Untersuchungsführung vorgenommen wird (typischerweise bei Hochkontrastobjekten). Befundungsqualität ≤ 500
RK4 Betrachtungs- und Behandlungsräume Tätigkeiten, bei denen ein bekannter und beurteilter Befund repetitiv nachvollzogen werden muss (z. B. Repositionen im OPSaal, Schraubenentfernung in der Unfallchirurgie usw.). Displays, welche die Betrachtung medizinischer Bildinhalte zulassen und die nicht verwendet werden, um aus dem Bild therapierelevante Entscheidungen (wie Medikamentierung, OP) abzuleiten oder zu unterstützen, fallen nicht unter diese Kategorie (z. B. Display auf dem Visitenwagen, Displays zur Darstellung von Bildern für den Patienten). Betrachtungsqualität ≤ 1000
RK 5 Zahnärztlicher Befundungsarbeitsplatz Befundung außerhalb der Beleuchtungsbedingungen eines zahnärztlichen Behandlungsarbeitsplatzes. Befundungsqualität ≤ 100
RK 6 Zahnärztlicher Behandlungsraum Befundung unter Beleuchtungsbedingungen eines zahnärztlichen Behandlungsarbeitsplatzes. Befundungsqualität ≤ 1000

Aus den Raumklassen ergeben sich Testumfang der Abnahmeprüfung und Konstanzprüfung, sowie Mindestanforderungen an das Bildwiedergabesystem.

Prüfung und Einordnung von BWS

Der Strahlenschutzverantwortliche bzw. -beauftragte legt die Raumklasse für einen Raum fest, abhängig vom Tätigkeitsbereich. Ein Bildwiedergabegerät muss durch Prüfung der Beleuchtungsstärke diesen Anforderung nun genügen, sowie eine bestandene Abnahmeprüfung auf Grundlage der Raumklasse.

Die Beleuchtungsstärke wird bei ausgeschaltetem Bildwiedergabegerät senkrecht zur Bildschirmoberfläche mit "Blick" in den Raum gemessen, d.h. vom Monitor weg. Falls die gemessene Beleuchtungsstärke zu hoch für die Raumklasse ist, müssen geeignete Maßnahmen getroffen werden, um ein Bestehen einer erneuten Prüfung zu erreichen. Auch ein Anpassen des Aufstellungsortes, sodass kein direkter Lichteinfall auf den Monitor durch Raumbeleuchtung, Fenster oder andere Bildwiedergabegeräte die Bildqualität durch Reflexionen beeinflusst, kann dazu beitragen.

Nachdem ein Bildwiedergabegerät erfolgreich die Anforderungen der vorausgesetzten Raumklasse erfüllt, muss es für die erlaubte Tätigkeit gekennzeichnet sein!

Verwendung von BWS für nicht zugelassene Tätigkeiten

Die Norm lässt es explizit zu, dass in Notfällen auch die Nutzung von Bildwiedergabesystemen kurzfristig zulässig ist, die eigentlich nicht die Anforderungen der geplanten Tätigkeit erfüllen.

Im Bedarfsfall darf somit sogar an einem BWS befundet werden, das eigentlich nur für Betrachtungszwecke freigegeben wurde, solange es ein Einzelfall bleibt und nicht regelmäßig geschieht. Der jeweilige "Notfall" ist allerdings nicht näher definiert.

Weitere Informationen und Neuerungen zur neuen Norm finden Sie im Artikel DIN 6868-157: Wer bist du denn?


Quellen:
- DIN 6868-157:2014-11 erhältlich beim Beuth Verlag