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DIN 6868-157: Wer bist du denn?

Die DIN 6868-157: "Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben - Teil 157: Abnahme- und Konstanzprüfung nach RöV an Bildwiedergabesystemen in ihrer Umgebung" wurde Anfang November 2014 veröffentlicht. Grund genug für uns, den neuen Spieler auf dem Feld einmal genauer vorzustellen.

DIN 6868-157 - Jetzt auch mit Zähnen

Was deckt die Norm eigentlich ab?

Die Norm wurde im Arbeitsausschuss NA 080-00-06 AA "Bildgebende Systeme" des Normenausschusses Radiologie (NAR) erstellt und enthält die Vorschriften für die Abnahme- und Konstanzprüfung von Bildwiedergabesystemen (BWS) im Rahmen der Röntgenverordnung (RöV).

Sie beschreibt die Prüfverfahren und legt Grenzwerte sowie Prüffristen fest. Es wird dabei unterschieden zwischen medizinischen Bildwiedergabesystemen zur Befundung und solche zur Betrachtung, dafür werden jeweils eigene Qualitätsanforderungen definiert.

Ein Bildwiedergabesystem umfasst üblicherweise die komplette Kette an Komponenten, die für das Anzeigen der Bildinformationen auf einem Bildwiedergabegerät (BWG) notwendig ist. Dazu gehört also nicht nur der Monitor selbst, sondern beispielsweise auch die Graphikkarte oder der Graphiktreiber und die Anzeigesoftware (DICOM-Viewer). Auch die Quelle der Bildinformationen, üblicherweise ein PACS, gehört dazu (weshalb die Test-Bilder auch direkt aus dem PACS angezeigt werden sollten).

Was deckt sie nicht ab?

Die Norm beschreibt keine Prüfverfahren, welche eine Beurteilung der Farbwiedergabe ermöglichen. Außerdem gilt sie nicht für Bildwiedergabesysteme, bei denen alte Röhrenmonitore (Kathodenstrahlröhren, CRTs) zum Einsatz kommen oder Systeme die am Kopf befestigt sind (sogenannte "Head Mounted Devices").

Was ändert sich genau?

Gegenüber DIN V 6868-57:2001-02 wurden laut der neuen DIN 6868-157:2014-11 folgende Änderungen vorgenommen:

  • der Status der Vornorm wurde in eine Norm geändert
  • der Titel wurde geändert; im Titel wurde die Umgebung des Bildwiedergabegerätes einbezogen
  • die Konstanzprüfung wurde ergänzt
  • eine umfassende Anpassung an den Stand der Technik wurde vorgenommen [d.h. Begrenzungen der Bildschirmgröße wurden entfernt / minimale Pixelgröße von 140 µm eingeführt]
  • es wurden Raumklassen für die Nutzung von Bildwiedergabesystemen eingeführt
  • die DICOM-Kennlinie wurde mit Ausnahme für Anwendungen in der Zahnmedizin verpflichtend für Bildwiedergabesysteme mit Befundqualität
  • es wurden Grenzen für Pixelfehler ergänzt
  • Messverfahren und Testbilder wurden an DIN EN 62563-1 angepasst
  • der Anwendungsbereich wurde um die Zahnmedizin erweitert und die Magnetresonanztomographie entfernt

Im etwas klareren Text

  • Der Name hat sich geändert
  • Es werden keine Röhrenmonitore mehr zugelassen (spätestens jetzt ist es an der Zeit einen Flachbildschirm zu kaufen ;-) )
  • Anpassung an aktuellen Stand der Technik
  • Aufwendige Messung und komplizierte Berechnung der Abweichung der Leuchtdichte-Kennlinien von der Norm-Kurve (dazu haben wir schon mal ein kleines Tool vorbereitet)
  • Bildwiedergabesysteme werden jetzt nach der Helligkeit am Aufstellungsort und der beabsichtigten Nutzung in Raumklassen unterteilt (Die Cafeteria haben sie allerdings vergessen)
  • Die Anzahl der erlaubten Pixelfehler wird jetzt berechnet (Notiz: Lupe zur Prüfung nicht vergessen!)
  • Neue Testbilder (Wobei die Neuerungen nicht so aufregend sind)
  • MRT fällt raus und Zahnmedizin gehört ab jetzt dazu

Wie geht's weiter?

Solange die Qualitätssicherungsrichtlinie (QS-RL) noch nicht auf die neue Norm verweist, dürfen bzw. müssen aktuell anliegende Abnahmeprüfungen noch nach der bisherigen Norm DIN V 6868-57 durchgeführt werden. Sobald die QS-Richtlinie angepasst wird und auf die neue Norm verweist, müssen neue Abnahmeprüfungen nach der aktuellen Norm durchgeführt werden. Dafür wird es allerdings auch einen Übergangszeitraum geben.

Bestehende Systeme müssen nicht neu geprüft werden. In der aktuellen QS-RL wird bereits die Absicht erklärt, dass die Qualitätssicherung von bereits in Betrieb befindlichen Bildwiedergabesystemen ohne erneute Abnahmeprüfung bzw. Teilabnahmeprüfung unverändert fortgesetzt werden kann. Das heißt auch, dass Konstanzprüfungen an diesen Systemen auch weiterhin nach der "alten" Norm DIN V 6868-57:2001-02 durchgeführt werden.

Bedenken Sie allerdings, dass bei Änderungen am Bildwiedergabesystem (zum Beispiel, wenn der Aufstellungsort sich ändert oder Hardware-Komponenten ausgetauscht werden, die die Darstellung von Bildinformationen betreffen) eine neue Teilabnahmeprüfung, dann allerdings nach der neuen DIN 6868-157, fällig wird.


Quellen:
- Bild: Crazy digital dental x-ray, London, UK.jpg (Autor: Cory Doctorow. Lizenz: CC BY-SA 2.0)
- DIN 6868-157:2014-11 erhältlich beim Beuth Verlag