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Konstanz- und Abnahmeprüfung an Bestandssystemen [UPDATE]

Bildwiedergabesysteme (BWS) bzw. Bildwiedergabegeräte (BWG) deren Abnahmeprüfung vor dem 1. Mai 2015 nach DIN V 6868-57 durchgeführt wurde, werden auch weiterhin nach dieser alten Norm geprüft - das gilt für die Konstanzprüfungen, aber auch für neue (Teil)-Abnahmeprüfungen. Erst wenn ein BWG getauscht wird ist eine neue Abnahmeprüfung nach DIN 6868-157 fällig.

Wie ich schon in unserem Artikel zur Frage, ab wann die neue Norm DIN 6868-157 in Kraft tritt geschrieben habe, gibt es einen sehr langen Übergangszeitraum, in dem diese Bestandssysteme noch nach der alten Norm geprüft werden können. Solche Systeme dürfen bis zum 1. Januar 2025 betrieben werden, erst dann ist eine Abnahmeprüfung nach der neuen Norm DIN 6868-157 fällig.

Einzig die Raumklassen sollen jetzt für alle Systeme definiert werden. Wenn Sie diese also festlegen und dann auf den Reporten, bei Bedarf auch handschriftlich, notieren haben Sie alles erledigt.

[Update 13. Mai 2015] Konkretisierung durch neues Rundschreiben

In einer vorigen Version diese Artikels stand, dass neue Abnahmeprüfungen am BWS bei Bestandsystemen immer nach der alten Norm DIN V 6868-57 durchgeführt werden können. Ein Rundschreiben des Länderausschusses RöV von Mai 2015 hat das konkretisiert. Danach ist beim Tausch des BWG eine neue Abnahmeprüfung nach DIN 6868-157 fällig. Mehr Informationen dazu in einem eigenem Artikel.