Neues zur QS-RL für Zahnärzte

Es gibt neues vom Länderausschuss Röntgenverordnung (LA RöV). Er hat in seiner 75. Sitzung im November Ergänzungen zur Qualitätssicherungs-Richtline (QS-RL) beschlossen, die für Zahnärzte relevant sind. Das Rundschreiben dazu wurde gestern veröffentlicht.

Das Rundschreiben ist beim Forum RöV zu finden. Ein wesentlicher Grund für das Schreiben war, dass auch bei den Zahnärzten wieder im ganzen Bundesgebiet die gleichen Auslegungen gelten sollen, da einige Zahnärztliche Stellen schon im Vorfeld die Anforderungen gelockert hatten.

Der Inhalt des Rundschreiben ist, dass die messtechnischen Prüfungen der Konstanzprüfung nicht mehr jährlich, sondern nur noch alle 5 Jahre durchgeführt werden müssen, wenn halbjährlich die folgenden visuellen Tests durchgeführt werden (die Verweise beziehen sich auf die DIN 6868-157):

  • Gesamtbildqualität mit dem Testbild TG18-OIQ
    • Sichtbarkeit der 2-Pixel-Linienpaar-Raster ohne Schlieren mit niedrigem Kontrast (8.2.2 Punkt a)
    • Sichtbarkeit der 5 %- und 95 %-Felder (8.2.2 Punkt b)
    • "Quality Control" - der graue Schriftzug muss vollständig erkennbar sein (8.2.2 Punkt c)
    • Grenzen und Linien des Rasters und der Zentrierung des Rasters (8.2.2 Punkt e)
    • Unterscheidbarkeit aller 16 Leuchtdichte-Flächenelemente (8.2.2 Punkt f)
    • Kontinuität des Erscheinungsbildes der Verlaufsbalken(8.2.2 Punkt g)
    • Direkte Schwarz-Weiß- und Weiß-Schwarz-Übergänge (8.2.2 Punkt h)
  • Homogenität und Leuchtdichte mit dem Testbild TG18-UN80 (8.2.4)
  • Farbeindruck und Gleichmäßigkeit mit dem Testbild TG18-UN80 (8.2.5)

Die praktische Auswirkung könnte sein, dass man jetzt alle fünf Jahren einen günstigen neuen Bildschirm anschafft, der zwar die erste Abnahmeprüfung schafft, die Wiederholung der messtechnischen Prüfung, nachdem er fünf Jahre "gealtert" ist, aber nicht mehr bestehen muss.

Das ganze gilt nur für die Raumklasse 5 in Verbindung mit Dentalaufnahmegeräten mit intraoralem Bildempfängern (Dentaltubusgeräten), Panoramaschicht- und Fernröntgengeräten. Für alle anderen, also Geräten zur Digitalen Volumentomographie (DVT), einschließlich der Kombinationsgeräte aus Panoramaschichtgerät und DVT oder Bildwiedergabesysteme in Raumklasse 6 sind die messtechnischen Prüfungen weiterhin jährlich und die bisherigen visuellen Prüfungen nach DIN 6868-157 durchzuführen.

Die tägliche visuelle Prüfung, zum Beispiel mit DisplayQ Daily, muss natürlich in jedem Fall auch weiterhin durchgeführt werden.

Bild: "Dr. Alan Carr" von Wonderlane (CC BY 2.0)